Dieser Text wurde vom Institut für Stadtgeschichte in Frankfurt vorbereitet
Der 1910 in Frankfurt geborene Arthur Harder leitete von September bis November 1943 das Sonderkommando 1005-Mitte, das für die Spurenbeseitigung in Malyj Trostenez verantwortlich war. In dieser Zeit beteiligte er sich an der Ermordung von jüdischen und russischen Arbeitshäftlingen. Im November 1943 führte er in Malyj Trostenez die vom Reichssicherheitshauptamt befohlene Hinrichtung dreier jüdischer Häftlinge durch, die er bei lebendigem Leib verbrennen ließ.
An Arthur Harder erinnerten sich die meisten Kommando-Angehörigen als großen kräftigen Mann, der stets laut und brutal aufgetreten sei. Mit dem Satz „Ich will Figuren sehen!“ – als Figuren habe er sowohl die Leichen als auch die Häftlinge bezeichnet –, sei er auf die Leichenstapel im Wald von Blagowschtschina geklettert und habe die Arbeitshäftlinge mit Peitschen- oder Knüppelschlägen zu schnellerem Arbeiten angetrieben.
Arthur Harder hatte nach dem Besuch der Volksschule und einer kaufmännischen Lehre zunächst als Angestellter gearbeitet, war aber bereits 1929 der NSDAP und der SA beigetreten, 1930 schloss er sich der SS an. Ab 1938 war er hauptamtlich für den Sicherheitsdienst des Reichsführers SS tätig. 1942 erfolgte seine Einberufung zur Waffen-SS, wo er ab 1944 den Rang eines Hauptsturmführers innehatte.
Im Mai 1945 geriet Arthur Harder zunächst in Gefangenschaft der britischen Streitkräfte, die ihn an die Amerikaner übergaben. Als SS-Angehöriger wurde er im Internierungslager Darmstadt inhaftiert. Die Spruchkammer stufte ihn in ihrem Urteil vom 2. Juli 1948 als „Minderbelasteten“ ein und verurteilte ihn zu einer Bewährungsfrist von zwei Jahren sowie zur Zahlung einer Wiedergutmachung von 200 Reichsmark.
Nach seiner Rückkehr nach Frankfurt-Eckenheim arbeitete er als Angestellter bei der Firma Krupp Fahrzeuge. In den 1950er Jahren ermittelte die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen Singens antisemitischer Lieder während eines Treffens „Hilfsgemeinschaft ehemaliger SS-Angehöriger“ in einer Frankfurter Gaststätte. Während der Ermittlungen griff er einen Zeugen der Staatsanwaltschaft an, verletzte ihn schwer und wurde daraufhin vom Frankfurter Schöffengericht zu zwei Monaten auf Bewährung verurteilt.
1963 sprach ihn das Landgericht Koblenz des Mordes an den drei Juden, die er im November 1943 verbrannte, schuldig und verurteilte ihn zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Arthur Harder verstarb am 3. Februar 1964 in Frankfurt.